Traditionsgasthaus Goldener Löwe Riesa | Dr.-Külz-Straße 20 | 01589 Riesa | 03525 / 733803

Feiern, Schlemmen & Entspannen im Goldenen Löwen Riesa

Wir freuen uns über Ihren Besuch!

Wir freuen uns während der Öffnungszeiten jederzeit über Ihren Besuch und lassen unsere Türen auf Anfrage gerne flexibel für Sie geöffnet.

Da es zu unseren Stoßzeiten sehr voll werden kann, freuen wir uns über eine vorherige Reservierung:

E-Mail: rezeption.goldenerloeweriesa@gmail.com

Telefonisch: 03525 / 733803

(Montag und Dienstag nur begrenzt telefonisch erreichbar)

Oder nutzen Sie gerne unser Kontaktformular

Wichtige Hinweise:

Da Montags (außer Feiertags) unser Ruhetag ist, nehmen wir Sonntags generell keine Anreisen für eine Nacht an.

Am 13. Dezember, den 4. Januar und zum Dart am 5. und 6. April haben wir bereits alle Zimmervergeben! Das Restaurant wird geöffnet sein!

Am Buß- und Bettag haben wir ausschließlich Mittags geöffnet.

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      ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ZIMMERBUCHUNGEN

      IM GOLDENEN LÖWEN RIESA MEHLHORN&MEHLHORN GbR


      I. GELTUNGSBEREICH

      1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des GOLDENEN LÖWEN RIESA zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des GOLDENEN LÖWEN RIESA.
      2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des GOLDENEN LÖWEN RIESA.
      3. Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

      II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, -HAFTUNG, VERJÄHR

      1. Der Vertrag kommt durch die Reservierung des Mieters und der schriftlichen Bestätigung der GOLDENER LÖWE RIESA zustande. Bei spontaner Anreise ist die Bezahlung sofort beim Check-In zu begleichen.
      2. Vertragspartner ist der GOLDENE LÖWE RIESA und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast reserviert, haftet er dem GOLDENEN LÖWEN RIESA gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Reservierungsvertrag.
      3. Alle Ansprüche gegen den GOLDENEN LÖWEN RIESA verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GOLDENER LÖWE RIESA beruhen.

      LEISTUNGEN; PREISE; ZAHLUNGEN; AUFRECHNUNG

      1. Der GOLDENER LÖWE RIESA ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
      2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise beim Check-in  dem GOLDENER LÖWE RIESA zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des GOLDENEN LÖWEN RIESA an Dritte.


      3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom GOLDENEN LÖWEN RIESA allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.


      4. Die Preise können vom GOLDENEN LÖWEN RIESA ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung des GOLDENEN LÖWEN RIESA oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der GOLDENEN LÖWEN RIESA dem zustimmt.

      Rechnungen vom GOLDENEN LÖWEN RIESA ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der GOLDENE LÖWE RIESA ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der GOLDENE LÖWE RIESA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der GOLDENE LÖWE RIESA bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, dem Mietern der eines niedrigeren Schadens.

      6. Der GOLDENE LÖWE RIESA ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Etwaige Vorauszahlungen und Fälligkeiten müssen im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

      7. Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des GOLDENEN LÖWEN RIESA aufrechnen oder mindern.

      IV. Abbestellung, Stornierung / Nichtinanspruchnahme
      der Leistungen des (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme

      1. Ein Rücktritt des Mieters vom GOLDENER LÖWE RIESA geschlossenen Vertrages bedarf der schriftlichen oder mündlichen Zustimmung der (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Mieter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des GOLDENEN LÖWEN RIESA zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Mieters, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
      2. Sofern zwischen dem GOLDENEN LÖWEN RIESA und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche dem GOLDENEN LÖWEN RIESA auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn es nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich oder mündlich gegenüber dem GOLDENEN LÖWEN RIESA ausgeübt wird, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Mieters gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

      Bei vom Gast nicht in Anspruch genommene Zimmer hat der GOLDENER LÖWE RIESA die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
      4. Der GOLDENE LÖWE RIESA steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 70% des vertraglich vereinbarten Preises für die gebuchten Übernachtungen als Schadensersatz zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

      Bei vom Gast nicht in Anspruch genommene Apartments hat der GOLDENE LÖWE RIESA aus anderweitiger Vermietung der Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
      4. Dem GOLDENEN LÖWEN RIESA steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 70% des vertraglich vereinbarten Preises für die gebuchten Übernachtungen als Schadensersatz zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

      Ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
      4. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz.

      VI. APARTMENTBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE, -RÜCKGABE

      1. Der Gast erwirbt Anspruch auf die Bereitstellung einer gewählten Zimmerkategorie oder der nächstbesten, wenn gewählte nicht bereitgestellt werden kann.
      2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
      3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des GOLDENEN LÖWEN RIESA spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der GOLDENER LÖWE RIESA aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) dem Mieter in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Dem Mieter steht es frei, nachzuweisen, dass der GOLDENER LÖWE RIESA kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 

      VII. HAFTUNG GOLDENER LÖWE RIESA

      1. Der GOLDENE LÖWE RIESA haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der GOLDENER LÖWE RIESA die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GOLDENER LÖWE RIESA beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des GOLDENER LÖWE RIESA beruhen. Eine Pflichtverletzung des GOLDENER LÖWE RIESA steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des GOLDENER LÖWE RIESA auftreten, wird der GOLDENER LÖWE RIESA bei Kenntnis oder auf Rüge des Mieters unverzüglich bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.

      Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten (Schadensminderungspflicht).

      Der Gast hat die Sorgfaltspflicht bei Verlassen des Apartments die Fenster und die Zimmertür stets fest zu verschließen. Bei Verlust des Schlüssels werden dem Gast EUR 80,00 für den Einbau eines neuen Zylinders in Rechnung gestellt.
      Ruhezeiten sind in Rücksichtnahme der anderen Mieter einzuhalten.

      VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

      1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für GOLDENER LÖWE RIESA müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
      2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der GOLDENER LÖWE RIESA.
      3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
      5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die GOLDENER LÖWE RIESA unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch eine ihr wirtschaftlich am nächsten kommende ersetzt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

      Riesa, den 1.10.2020

      GOLDENER LÖWE RIESA

      MEHLHORN&MEHLHORN GbR

      DR.-KÜLZ-STRAßE 20

      01589 RIESA

      INHABER:

      ANETT MEHLHORN

      FELIX MEHLHORN

      Anreiseinformationen:

      Pension:

      Zwischen 15 und 21 Uhr können Sie jederzeit anreisen. Danach müssen wir Ihre Reservierung leider verfallen lassen.

      Alternativ können Sie nach Absprache gerne den Selbst Check-In mit Schlüssel Safe wählen. Sprechen Sie uns dafür gerne an.

      Die Zahlung erfolgt im Restaurant entweder bei Anreise oder Abreise in Bar oder mit EC-Karte. Für Firmenrechnungen mit vorher abgestimmter Kostenübernahme auch gerne per Überweisung mit PDF-Rechnung. Diese erfolgt ausschließlich per E-Mail.

      Parkplätze:

      Parkplätze für die Autos sind öffentlich an der Dr-Külz-Straße und an der Brauhausstraße auffindbar.

      Weitere Parkmöglichkeiten befinden sich an den offiziellen Parkplätzen am Krankenhaus und am Käferberg mit 1,20 € Tagesticket (Tipp: werfen Sie 2,20 € ein, um am nächsten Tag nicht 8 Uhr am Auto sein zu müssen oder nutzen Sie die Parkster-App).